Ansprechpartner der Jugend des SV Moosbach
Jugendleiter + Kinderschutzbeauftragter:
Matthias Fleischmann // Tel. 015125353709
Trainerstab:
G-Jugend: Michael Baumgartner / Tobias Reil
F1-Jugend: Michael Baumgartner / Andreas Kreis
F2-Jugend: Matthias Fleischmann / Tel. 015125353709
Anton Fleischmann
E-Jugend: Fahri Rrahmani / Ahmad Almohammad / Thomas Pfeffer
D-Jugend: Roland Wensauer/Andreas Kreis/Frijthof Hecht/Luis Jungwirth
Kinderschutzkonzept des SV Moosbach
Ansprechpartner: Alexander Götzfried
E-Mail: sv-moosbach.jugend@gmx.de
1. Einleitung und Zielsetzung
Unser Verein (SV Moosbach) versteht sich als Ort, an dem Kinder und Jugendliche sicher,
geschützt und gefördert werden.
Dieses Schutzkonzept soll sicherstellen, dass:
Kinder und Jugendliche frei von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung am Vereinsleben teilnehmen können, alle Verantwortlichen (Vorstand, Trainer/innen, Betreuer/innen, ehrenamtlich Tätige)
klare Handlungsrichtlinien haben,
im Krisenfall schnell, transparent und verantwortungsvoll reagiert wird.
2. Risikoanalyse
Als Grundlage erfolgt eine Bestandsaufnahme möglicher Gefährdungen im Vereinsalltag,
z. B.: Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen, Umkleidesituationen
Vereinsfahrten, Turniere, Übernachtungen
Digitale Kommunikation (WhatsApp-Gruppen, Social Media)
Nähe zwischen Betreuer/innen und Kindern/Jugendlichen
Die Risikoanalyse wird mithilfe des kostenlosen DFB-Tools durchgeführt
(www.dfb.de/nachhaltigkeit/gemeinschaft/kinder-und-jugendschutz).
3. Verantwortlichkeiten
Vorstandsebene:
Ein Mitglied des Vereinsauschusses wird offiziell als Kinderschutzbeauftragter
benannt.
Ansprechperson im Verein (außerhalb des Vorstands):
Vertrauensperson für Kinder, Jugendliche, Eltern und Trainer/innen, die Vorfälle
entgegennimmt und an externe Stellen (z. B. Landesverband, Jugendamt) vermittelt.
→ Aufgaben, Handlungswege und Kontaktdaten werden veröffentlicht (Homepage,
Aushang). → sv-moosbach.jugend@gmx.de
Schulung:
Die Ansprechperson nimmt an Fortbildungen des Landesverbands/LSB
teil.
4. Präventive Maßnahmen
4.1 Führungszeugnis
Erweitertes Führungszeugnis ist Pflicht für:
o Trainer/innen, Betreuer/innen
o Mitarbeitende bei Ausflügen, Fahrten, Turnieren mit Übernachtung
Ohne Vorlage kein Einsatz im Kinder- und Jugendbereich.
Verfahren im Verein:
o Antragstellung mit Vereinsbescheinigung (Muster vorhanden).
o Prüfung durch den Vorstand.
o Dokumentation: Nur Bestätigung der Einsicht, keine Speicherung sensibler Daten.
4.2 Verhaltenskodex
Vorstandsbeschluss:
o Alle Mitglieder und Mitarbeitenden verpflichten sich auf einen
Verhaltenskodex.
Inhalte:
o Respektvoller Umgang
o Keine körperlichen/verbalen Grenzverletzungen
o Keine privaten Treffen/Kommunikation ohne Zustimmung der Eltern
o Transparenz bei Aufsichtssituationen
o Kein gemeinsames Duschen und Anziehen der Betreuer/innen / Trainer/innen
mit den Kindern und Jugendlichen
o Jüngeren Kindern wird die Hilfe z.B. beim Binden der Schuhe oder ähnliches
angeboten / bei Hilfestellung in der Umkleide bleibt die Türe stets offen
o Wenn sich ein Kind oder Jugendlicher verletzt, wird dieses getröstet wo es
auch zu Körperkontakt kommen kann aber natürlich nur, wenn dies für das
betroffene Kind in Ordnung ist
o Bei Ausflüge und Übernachtungen sind immer mindestens zwei Betreuer/innen
(männlich und weiblich) dabei. Für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen
entscheiden dies bei Minderjährige die Eltern/Personensorgeberechtigen.
o Bei Auffälligkeiten der Kinder z.B. blaue Flecken etc. beobachten wir das
Kind auf weitere Auffälligkeiten und suchen das Gespräch mit dem
Ansprechpartner, der dann wiederrum evtl. mit dem Betreuer das Gespräch mit
dem Kind sucht
o Wir haben von allen Personensorgeberechtigen die Einverständniserklärung,
dass Bilder gemacht und auch veröffentlicht werden dürfen
o Einzeltraining wird nur mit einem weiteren Betreuer durchgeführt. Hat kein
weiterer Betreuer Zeit, findet kein Training statt.
4.3 Informationsveranstaltungen
Jährliche Schulung für alle Trainer/innen und Betreuer/innen:
o Einführung in den Verhaltenskodex
o Sensibilisierung für Grenzverletzungen
o Gemeinsames Erarbeiten von Verhaltensregeln
o Ansprechpartner/in bestimmen und seine/ihre Aufgaben öffentlich beschreiben
4.4 Kommunikation
Veröffentlichung des Kinderschutzkonzepts auf:
o Homepage
o Vereinsversammlung
o Elternabenden
o Aushängen im Vereinsheim
o Verteilung an alle Kinder / Jugendliche beim 1. Training
5. Intervention im Krisenfall
5.1 Interventionsleitlinien
Ziel: Klarheit über Abläufe, Verantwortlichkeiten, Öffentlichkeitsarbeit.
Festgelegt wird:
o Wer nimmt Meldungen entgegen?
o Wer entscheidet über weitere Schritte?
o Welche externen Stellen werden eingeschaltet (Jugendamt, Polizei,
Beratungsstellen, Landesverbandes oder dessen Kooperationspartner)?
o Wie wird mit Medien/Öffentlichkeit umgegangen?
5.2 Grundprinzipien
Schutz des Kindes hat oberste Priorität.
Dokumentation jedes Vorfalls.
Transparenz gegenüber Vorstand, externen Stellen und Ansprechpartner.
Keine Alleingänge von Einzelpersonen.
6. Muster und Hilfsmittel
Vorstandsbeschluss zum Kinderschutz & Verhaltenskodex
Musterantrag für erweitertes Führungszeugnis
Merkblatt zur Einsichtnahme ins Führungszeugnis
Muster für Verhaltenskodex im Verein
Muster für Verhaltensregeln von Trainer/innen & Betreuer/innen
Merkblatt für Interventionsleitlinien im Krisenfall
(Alle Vorlagen sind über den DFB abrufbar.)
7. Nachhaltigkeit und Evaluation
Das Konzept wird jährlich überprüft und aktualisiert.
Rückmeldungen von Kindern, Eltern und Mitgliedern werden berücksichtigt.
Verstöße gegen den Kodex führen zu klar definierten Konsequenzen (z. B.
Abmahnung, Ausschluss, Meldung an Behörden).
8. Leitsatz
Ein sicherer Verein ist ein starker Verein.
Wir übernehmen Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und
schaffen gemeinsam eine Kultur des Hinschauens und Handelns.
Mit freundlichen Grüßen
